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Entgeltordnung des Bibliotheksservice-Zentrums Baden-Württemberg vom 26.03.2003

  • Nach Empfehlung des Kuratoriums des Bibliotheksservice-Zentrums und Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) sowie des Finanzministeriums erlässt das Bibliotheksservice-Zentrum die Entgeltordnung. Mit der Entgeltordnung werden die Entgelte für die Dienstleistungen geregelt. In den Entgelten sind die Personal- und Sachaufwendungen des BSZ enthalten. Datenfernübertragungskosten sind nicht Bestandteil der Entgeltordnung. Die Bibliotheken in der Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg nehmen am Südwestdeutschen Bibliotheksverbund (Basisdienstleistungen) entgeltfrei teil. Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft im Land Baden-Württemberg (Öffentliche Bibliotheken, Archiv- und Museumsbibliotheken) können am Südwestdeutschen Bibliotheksverbund entgeltfrei teilnehmen. Darüber hinaus kann das BSZ Dienstleistungen für weitere Einrichtungen (Archive, Museen, etc.) im Rahmen seiner Möglichkeiten entgeltpflichtig anbieten. Das BSZ kann in Absprache mit dem MWK pauschalierte Entgelte in bestimmten Fällen vereinbaren. Die Entgeltordnung tritt am 26.03.2003 in Kraft.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:bsz:576-opus-1663
Document Type:Other
Language:German
Date of Publication (online):2008/08/12
Creating Corporation:Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg
Release Date:2008/08/12
Note:Tritt am 01.06.2011 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 27.04.2011 in Kraft.
BSZ-Publications:Entgeltordnung des BSZ
Zitierlink:https://swop.bsz-bw.de/162
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt