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Vorstellung von LEO-BW, dem landeskundlichen Informationssystem für Baden-Württemberg, und den Beteiligungsmöglichkeiten für Museen.
Bereitgestellt zum sechzigjährigen Jubiläum der Gründung des Südweststaats 2012, ist das Internetangebot ein Beitrag des Landes Baden-Württemberg zur kulturellen Bildung und zur Informationsgesellschaft. LEO-BW wendet sich an alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs – alteingesessene wie auch neu hinzugezogene – und darüber hinaus an alle Menschen, die sich für das Land interessieren. Wissenschaftlich Forschende erhalten einen vernetzten Zugang zu landeskundlichen Angeboten.
Auch für den Schulunterricht bietet LEO-BW eine breite Palette von Materialien. Damit leistet LEO-BW einen Beitrag zur Stärkung der Medienkompetenz.
LEO-BW bietet einen freien Zugang zu hochwertigen Informationen, multimedialen Inhalten, Quellen und Literatur aus und über Baden-Württemberg. Mit einer einzigen Anfrage sind landeskundliche Basisinformationen aus verschiedenen Bereichen gebündelt erreichbar.
LEO-BW wird als Kooperationsprojekt inhaltlich getragen von zahlreichen namhaften Institutionen - darunter dem BSZ, das den technischen Betrieb des Portals übernimmt, Titeldatensätze mit Baden-Württemberg-Bezug aus der Katalogdatenbank des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes (SWB) liefert sowie die Datenlieferung für die Museen aus dem landeseinheitlichen MuseumsInformationsSystem (MusIS) koordiniert.
Spiegelung des Artikels in der Stuttgarter Zeitung vom 3. März 2007
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat damit begonnen, den Internetauftritt ausgewählter Behörden zu archivieren. "Wer im 23. Jahrhundert unsere Gegenwart beschreiben will, wird ohne einen Zugang zu den heutigen Onlinemedien nicht auskommen", teilt der Präsident des Landesarchivs, Robert Kretzschmar, mit. Man wolle mit dem Pilotprojekt "unseren Auftrag, Gedächtnis der Landesgeschichte zu sein, auch in der digitalen Welt erfüllen". Die archivierten Seiten können von allen Bürgern eingesehen werden. Mit dem Bibliotheksservice-Zentrum in Konstanz und den beiden Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart hat das Landesarchiv das "Baden-Württembergische Online-Archiv" (BOA) entwickelt.
Seit gut zehn Jahren diskutieren die Archivare intensiv über die Möglichkeiten und Risiken, die ihnen die digitale Revolution beschert. Es ist sicherlich kein Zufall, dass die Ausweitung dieser Diskussion Mitte der neunziger Jahre mit dem Siegeszug des Internets einherging, denn nun wurde auch dem letzten PC-Nutzer eindringlich vor Augen geführt, welche Mengen an digitaler Information weltweit abrufbar sind oder auch über Nacht verschwunden sein können.
Es ist daher folgerichtig, dass die Diskutanten die genuinen Eigenschaften der digital gespeicherten Informationen in den Mittelpunkt ihrer Beiträge rückten. Die Trennung zwischen Information und Datenträger und damit das mögliche Auseinanderfallen von Speicher-, Verarbeitung- und Betrachtungsort, die nur durch Maschinen herzustellende Lesbarkeit, die Existenz mehrerer nicht unterscheidbarer Kopien... die Liste ließe sich noch beliebig erweitern.
Das Neue erweckt die Aufmerksamkeit, und über die Nennung von realen, potentiellen und eingebildeten Gefahren gerät die Überlegung ins Hintertreffen, wie denn diese neuartige Materie in die teilweise bereits seit Jahrhunderten bestehenden Archive eingefügt werden kann. Solange digitale Unterlagen nur ein exotisches Monstrum darstellen, kann nicht von elektronischer Archivierung gesprochen werden. Es ist daher nötig, die landläufige Tendenz zur digitalen Folklore ein wenig zu hinterfragen und auf diese Weise die Widerstände abzubauen, die noch immer die meisten Archive davon abhält, tatsächlich in die elektronische Archivierung einzusteigen, und darunter verstehe ich die dauerhafte Sicherung digitaler Unterlagen für künftige Benutzer.
Damit versuche ich zugleich, die Diskussionen und Erfahrungen nachzuzeichnen, die uns bei der elektronischen Archivierung im Landesarchiv Baden-Württemberg bisher bewegt und begleitet haben. In diesem Vortrag möchte ich daher
(1.) einige grundsätzliche Überlegungen anstellen,
(2.) die digitale und analoge Überlieferung bei den Behörden und damit die Frage nach deren Bewertung thematisieren,
(3.) über unsere ersten Schritte bei der elektronischen Archivierung und
(4.) über die seltsame Gestalt der digitalen Objekte sprechen.