Entgeltordnung des BSZ
Das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) ist eine Einrichtung in der Rechtsform einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Konstanz. Das BSZ stellt seine Dienstleistungen Bibliotheken, Archiven und Museen in Baden-Württemberg und auf der Grundlage von Vereinbarungen weiteren Nutzern im In- und Ausland zur Verfügung.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 der Satzung für das BSZ erhebt das BSZ mit Zustimmung des Wissenschaftsministeriums vom 12.05.2011 für seine Dienstleistungen Entgelte nach dieser Ordnung.
Diese Entgeltordnung tritt am 01.06.2011 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 26. März 2003 außer Kraft.
Nach Empfehlung des Kuratoriums des Bibliotheksservice-Zentrums und Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) sowie des Finanzministeriums erlässt das Bibliotheksservice-Zentrum die Entgeltordnung. Mit der Entgeltordnung werden die Entgelte für die Dienstleistungen geregelt. In den Entgelten sind die Personal- und Sachaufwendungen des BSZ enthalten. Datenfernübertragungskosten sind nicht Bestandteil der Entgeltordnung. Die Bibliotheken in der Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg nehmen am Südwestdeutschen Bibliotheksverbund (Basisdienstleistungen) entgeltfrei teil. Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft im Land Baden-Württemberg (Öffentliche Bibliotheken, Archiv- und Museumsbibliotheken) können am Südwestdeutschen Bibliotheksverbund entgeltfrei teilnehmen. Darüber hinaus kann das BSZ Dienstleistungen für weitere Einrichtungen (Archive, Museen, etc.) im Rahmen seiner Möglichkeiten entgeltpflichtig anbieten. Das BSZ kann in Absprache mit dem MWK pauschalierte Entgelte in bestimmten Fällen vereinbaren. Die Entgeltordnung tritt am 26.03.2003 in Kraft.