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Tagesordnung:
1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung
2. Geschäftsordnung des Kuratoriums
3. Sachstandsbericht des BSZ
4. Berichte der Fachausschüsse (FA)
4.1. Fachausschuss Laufende Dienste
4.2. Fachausschuss Planung und Entwicklung
4.3. Fachausschuss Regelwerke und Formate
5. Empfehlungen des Fachausschusses Laufende Dienste
5.1. Programmbudget
5.2. Entgeltmodelle
5.3. Digitalisierung des Zentralkatalogs Baden-Württemberg
6. Empfehlungen des Fachausschusses Planung und Entwicklung
7. Empfehlungen des Fachausschusses Regelwerke und Formate
8. Planung des BSZ für 2010
9. Verschiedenes
10. Termin und Ort der nächsten Sitzung
Erarbeitet von der AG Langzeitarchivierung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg
Endfassung
Redaktion: Stefan Wolf
Abstract:
Das Land Baden-Württemberg besitzt in seinen Bibliotheken, Archiven, Museen und Rechenzentren einen reichen Bestand an digitalen wissenschaftlichen Daten, künstlerischen Schöpfungen, kulturellen Zeugnissen und historischen Verwaltungsunterlagen. Auf der Grundlage einer permanent durchzuführenden Risikoanalyse sind diese Objekte der digitalen Langzeitarchivierung zuzuführen. Sie kann ökonomisch und rationell nur in kooperativen Formen gelingen.
Aufgrund einer Initiative des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg wurden die Gedächtnisinstitutionen aufgefordert, ein erstes gemeinsames Schichtenmodell der digitalen Langzeitarchivierung zu erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der verschiedenen Sparten definierte OAIS-gerecht erste Kompetenzen, Funktionen, Dienstleistungen und Schnittstellen in den Phasen der Verantwortung für die Information selbst, der Planung ihrer Erhaltung und ihrer Speicherung. Wert legt die Arbeitsgruppe auf die Bestimmung von Verantwortlichkeiten, auf die Herausbildung von Kooperationsstrukturen, eine strategische Planung, fortlaufende Risikoanalyse, die prioritäre Sicherung der Unikate, Fortsetzung der Webarchivierung, den bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur sowie die Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung. Fragen der Finanzierung werden explizit noch nicht behandelt.
Inhalt:
1 Einzelwerk mit individueller Benennung als Einheitssachtitel
2 Einzelwerk in verschiedenen Ausgabeformen (Partitur / Chorpartitur / Stimmen) mit individueller Benennung als Einheitssachtitel
3 Einzelwerk mit Formalsachtitel als Einheitssachtitel
4 Sammlung mit übergeordnetem Sachtitel, Teilausgabe der Werke gleicher Besetzung
5 Sammlung mit übergeordnetem Sachtitel, Werke gleicher Gattung, Bearbeitung von fremder Hand
6 Teil aus einem Zyklus
7 Sammlung ohne übergeordneten Sachtitel, Bearbeitung von fremder Hand, Teil aus einem Zyklus
8 Einzelwerk, Bearbeitung von eigener Hand
9 Begrenztes Sammelwerk mit übergeordnetem Sachtitel
10 Begrenztes Sammelwerk mit übergeordnetem Sachtitel
11 Ausgabe der Musik zu einem Film
Inhalt:
1 Einzelwerk mit Formalsachtitel als Einheitssachtitel
2 Einzelwerk mit individueller Benennung als Einheitssachtitel; Hauptsachtitel entspricht Einheitssachtitel; zahlreiche Interpreten
3 Sammlung mit übergeordnetem Sachtitel; Teilausgabe von Werken gleicher Gattung; mit Formalsachtiteln als Einheitssachtitel
4 Sammlung mit übergeordnetem Sachtitel; Teile aus Einzelwerken mit zusammenfassendem Sachtitel; Bearbeitung von fremder Hand
5 Sammlung ohne übergeordneten Sachtitel
6 Begrenztes Sammelwerk mit übergeordnetem Sachtitel; Bearbeitung von eigener Hand
7 Begrenztes Sammelwerk ohne übergeordneten Sachtitel; Bearbeitung von fremder Hand
8 Begrenztes Sammelwerk ohne übergeordneten Sachtitel; Teilausgabe von Werken gleicher Besetzung mit zusammenfassendem Sachtitel
9 Begrenztes Sammelwerk mit übergeordnetem Sachtitel; kleinere Teile aus diversen Einzelwerken
10 Mehrteilige Tonträgerausgabe
11 Music-minus-one-Tonträger mit Notenbeilage
12 Medienkombination Notenausgabe + Tonträger; Unterrichtswerk
13 Repertoire von Einzelinterpreten der interpretengebundenen Musik (Jazz, Rock, Pop und dgl.)
14 Repertoire einer Interpretengruppe der interpretengebundenen Musik (Jazz, Rock, Pop und dgl.)
15 Sammlung mit übergeordnetem Sachtitel; Teilausgabe der Werke gleicher Besetzung (auf MP3-CD)
16 Einzelwerk mit Formalsachtitel als Einheitssachtitel; Aufzeichnung einer Konzertaufführung
17 Einzelwerk mit individueller Benennung als Einheitssachtitel; Hauptsachtitel entspricht Einheitssachtitel; Aufzeichnung einer Opernaufführung
18 Repertoire mehrerer Interpreten der interpretengebundenen Musik (Jazz, Rock, Pop und dgl.)
19 Repertoire einer Interpretengruppe der interpretengebundenen Musik (Jazz, Rock, Pop und dgl.)
20 Sammlung mit übergeordnetem Sachtitel; Teilausgabe von Werken verschiedener Besetzung (auf MP3-DVD-ROM)
Die Katalogisierung von Ausgaben musikalischer Werke im SWB erfolgt nach der jeweils gültigen Fassung der "Regeln für die alphabetische Katalogisierung von Ausgaben musikalischer Werke (RAK-Musik)", zurzeit in der Fassung der revidierten Ausgabe 2003.
Im vorliegenden Teil des SWB-Katalogisierungshandbuches werden darüber hinausgehende, ergänzende Festlegungen zur Katalogisierung musikalischer Werke im SWB getroffen. Hinsichtlich des Geltungsbereichs des vorliegenden Arbeitspapiers bzw. der Abgrenzung von Arbeits-anleitungen zu anderen Medienarten folgt der SWB der Abgrenzung von RAK-NBM in RAK-Musik § M 3a, insbesondere der dortigen Vorbemerkung, d.h. die vorliegende Arbeitsanleitung bezieht sich auf folgende Medienarten:
- Musikdrucke
- Musiktonträger (z.B. CD, DVD-Audio, Schallplatten)
- Musik-Bildtonträger (z.B. DVD-Video, Videokassetten)
- Medienkombinationen als Ausgaben musikalischer Werke
- Musikalische Werke auf Mikroformen (z.B. Notenausgaben auf Mikrofilm, Mikrofiches)
- Ausgaben musikalischer Werke (Noten- / Ton- / Bildtondokumente) auf elektronischen Datenträgern (z.B. CD-ROM, DVD-ROM)
- Ausgaben musikalischer Werke (Noten- / Ton- / Bildtondokumente) als elektronische Ressourcen im Fernzugriff (online verfügbare Ausgaben)
SWB-Festlegungen zu RAK-NBM - Einteilig- oder Mehrteiligkeit, Medienkombination oder Begleitmaterial
(2009)
Ausgaben, die aus mehreren physischen Einheiten einer Materialart oder aus verschiedenen Material- bzw. Medienarten bestehen
Erarbeitet von der Katalog-AG/AG ER
Inhalt:
1 Mehrere physische Einheiten einer Materialart
2 Mehrere physische Einheiten verschiedener Materialarten
3 Gestaltung der Titelaufnahmen
4 Glossar
Anhang 1:
RAK-Mitteilung 18; Interpretationshilfe zu RAK-NBM §3b,3; RAK-NBM-Präzisierungen § NBM 109
Anhang 2:
Übersichtstabelle "SWB-Katalogisierung von Publikationen, die aus verschiedenen Material- bzw. Medienarten bestehen"
Anhang 3:
Codierungen und bibliographische Beschreibung bei einigen neuen Medienarten
Anhang 4:
14 Beispiele
SWB-Festlegungen zu RAK-NBM - E-Books und Digitalisate (Buchähnliche elektronische Ressourcen)
(2009)
Die nachfolgenden Regelungen basieren auf der von der AG Kooperative Neukatalogisierung (eine Arbeitsgruppe der AG Verbundsysteme) erstellten Praxisanweisung zur Katalogisierung von E-Books und Digitalisaten (veröffentlicht im Bibliotheksdienst Heft 11/20081). Der vollständige Text dieser Empfehlungen steht auch in Anlage 2 zu diesem Papier.
Kernpunkte der Festlegungen für begrenzt erscheinende elektronische Ressourcen sind:
- Für E-Books wird kein spezieller Regelwerksfall definiert, diese Medien sind "normale" begrenzte elektronische Ressourcen.
- Buch-Digitalisate werden wie E-Books behandelt.
- Es wird nicht geprüft, ob es sich bei der elektronischen Ressource ggf. um eine layoutgetreue Digitalisierung (=Sekundärausgabe) oder um eine Primärausgabe handelt.
- Um alle Angaben unterbringen zu können, werden in bestimmten Fällen die Felder für Sekundärausgaben benutzt.
- Die Haupteintragung bei Verfasserwerken erfolgt gemäß RAK-WB unter dem Verfasser.
- Elektronische Ressourcen erhalten auch dann einen eigenen Datensatz, wenn neben der elektronischen Ausgabe auch eine Druckausgabe erschienen ist.
Die in Ausnahmefällen fakultativ zugelassene Erfassung eines gemeinsamen Datensatzes wird im SWB nicht angewendet.
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur für die direkt im SWB erstellten Katalogisate. Maschinell eingespielte Fremddaten von E-Book-Paketen (z.B. Springer oder Knovel) können von diesen Regelungen abweichen und sollten nicht korrigiert werden.
Die Katalogisierung von Bildtonträgern und elektronischen Video-Ressourcen erfolgt im SWB im Allgemeinen nach den RAK-NBM (Ausgabe 1996) unter Berücksichtigung der ergänzend veröffentlichten RAK-NBM-Aktualisierungen bzw. RAK-NBM-Präzisierungen.
Im vorliegenden Teil des Katalogisierungshandbuches werden weitere, darüber hinausgehende Festlegungen zur Katalogisierung von Bildtonträgern und elektronischen Video-Ressourcen im SWB getroffen.