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Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bereits in Kraft getreten und wird ab 25. Mai 2018 geltendes Recht. Sie muss dann von allen, die in Ihrer Arbeit mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, angewendet und umgesetzt werden. Als Grundverordnung ist sie unmittelbar anzuwenden und muss nicht erst in nationales Recht übertragen werden.
Daher ist es wichtig, die neuen Anforderungen und Pflichten zu kennen, um entsprechend handeln zu können, insbesondere zu den
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung,
- Angaben in der Datenschutzerklärung,
- Pflichten der Auftragsverarbeiter,
- Benennung und Stellung der Datenschutzbeauftragten,
- Führen des Verzeichnisses der Verfahrenstätigkeiten.