Gliederung:
1. BOA von 2004 bis 2008
2. Rechtsgrundlagen, Sammelrichtlinien und Zuständigkeiten
3. Verabredungen zwischen Nationalbibliothek und Landesbibliotheken
4. Implementierung des Datentauschs
5. Fazit
Abstract:
Die Langzeitarchivierung elektronischer Ressourcen geschieht in einer Abfolge verschiedener Schritte in Geschäftsgang, Produktion, Ingest und Ablage. Dabei sind vielfältige Prozesse der Transformation, der Verbindung, des Transports und des Austauschs von Metadaten und Objekten zu bewältigen. Diese Verarbeitung ist für die Gewährleistung der dauerhaften Verfügbarkeit notwendig, kann aber auch selbst wieder für andere Dienste genutzt werden. Mit Hilfe der Software BSZ Online-Archiv und ihren verschiedenen Installationen kann z.B. die Übernahme und Präsentation von amtlichen Publikationen in ein Langzeitarchiv bewältigt werden; die Publikationen samt ihren bibliographischen und technischen Metadaten kann aber auch aus der Installation heraus anderen Bibliotheken mit dem Recht des Pflichtexemplars zur Verfügung gestellt werden. Dies bietet diverse Vorteile: Ablieferungsroutinen können für die Produzenten einfacher gestaltet und an einem Ort konzentriert werden; die Einwerbung der Pflichtexemplare geschieht gezielter: Ansprechpartner sind besser erreichbar, aber auch die Absprache von Sammelschwerpunkten sowie die Bereitstellung zur Benutzung zwischen Bibliotheken kann mit der gegenseitigen Zulieferung von Metadaten und Objekten verbunden werden. Der Vortrag berichtet über den Stand der Absprachen zwischen dem BSZ und seinen Partnern zu solchen Verfahren, stellt die technischen Format- und Strukturgegebenheiten zu dieser Form des Austauschs dar und gibt Einblick in die Erfahrungen, die das BSZ in der Rolle eines aggregierenden Dienstleisters für Bibliotheken, Museen und Archive macht.
Als Desiderat, weniger als wirklich beherrschbare Aufgabe wurde die langfristige Erhaltung und Benutzbarkeit elektronischer Ressourcen bislang betrachtet. Dies ändert sich schlagartig mit der Einladung zum Workshop „Langzeitverfügbarkeit elektronischer Dokumente“ durch die Deutsche Bibliothek und ihre Partner im Herbst 2002:
Für Langzeitarchivierung und –verfügbarkeit von elektronischen Ressourcen wird die Zeit als gekommen betrachtet, die Planung mittelfristig tragfähiger Konzepte und Lösungen anzupacken. Die Abschlusserklärung dieser Veranstaltung hält fest: „Die Teilnehmer des Workshops sehen großen Handlungsbedarf bei der Sicherung der Langzeitverfügbarkeit digitaler Objekte. Sie sind der Überzeugung, dass die sich dabei ergebenden Aufgaben als Gemeinschaftsaufgabe arbeitsteilig, kooperativ und ökonomisch gelöst werden müssen... Pluralität der eingesetzten Methoden und Verfahren und Redundanz der Speicherung sind erwünscht.“
Dieses Startzeichen, jetzt in einer gemeinsamen Anstrengung diese Aufgabe anzugehen, gibt auch in der Verbundregion des SWB Anlass zu gemeinsamen Überlegungen; zwei Gespräche zwischen den Direktionen von BLB Karlsruhe, BSZ Konstanz und WLB Stuttgart führen zum gemeinsamen Entschluss, Online-Publikationen in die Sammlungen der Landesbibliotheken sammelnd und archivierend einzubeziehen.
Ein Schreiben von Frau Mallmann-Biehler an Herrn Ehrle und Herrn Kowark hält fest: „In enger Kooperation von BLB, WLB und BSZ soll ein Depot- und Portalsystem aufgebaut werden, dessen Ziel die langfristige Archivierung und Verfügbarkeit von Online-Dokumenten ist. Dies geschieht in enger Kooperation mit dem Programm Der Deutschen Bibliothek zur Langzeitarchivierung.“ Im Herbst 2003 erklärt sich das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg bereit, mit einer Anschubfinanzierung die technische Entwicklung des Projekts zu fördern.