Satzung des BSZ
§ 1 Rechtsstellung und Sitz
(1) Das Bibliotheksservice-Zentrum ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg in der Rechtsform einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Es führt die Bezeichnung "Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg".
(2) Das Bibliotheksservice-Zentrum untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
(3) Das Bibliotheksservice-Zentrum hat seinen Sitz in Konstanz.
§ 2 Aufgaben
§ 3 Zusammenarbeit
§ 4 Leitung und Verwaltung
§ 5 Kuratorium
§ 6 Fachausschüsse
§ 7 Inkrafttreten
Die Satzung des Bibliotheksservice-Zentrums Baden-Württemberg tritt am 01.05.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.03.2003 außer Kraft.