Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 2 der Satzung des Bibliotheksservice-Zentrums Baden-Württemberg hat das Kuratorium die vorliegende Geschäftsordnung beschlossen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat der Geschäftsordnung am 01.12.2009 zugestimmt.