Katalogisierung alter Drucke nach Autopsie (RAK-WB)
Bestände aus Bibliotheken der SWB-Region werden zukünftig verstärkt in den überregionalen Verzeichnissen der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 16. und 17. Jahrhunderts (VD16 und VD17) nachgewiesen. Dies gilt sowohl für die Druckwerke als auch für deren Digitalisate.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, den Nachweis der Nummern aus VD16 und VD17 im SWB zu verbessern und diese ab sofort in eigenen Feldern zu erfassen und nicht mehr im Feld „Bibliographische Zitate“ (2277).
Die bisherigen Einträge dieser Nummern aus Feld 2277 wurden in das neue Feld überführt.
Grundlage für die Katalogisierung alter Drucke im SWB sind die RAK-WB in ihrer gültigen Fassung, die in ihnen enthaltenen Festlegungen für alte Drucke sind auch als separate Veröffentlichung erschienen:
Regeln für die Katalogisierung alter Drucke / erarb. von der Arbeitsgruppe des Deutschen Bibliotheksinstituts … Hrsg. u. eingel. von Klaus Haller. – Berlin : Dt. Bibliotheksinst., 1994. – (Schriften der Deutschen Forschungsgemeinschaft)
Die von der Arbeitsgemeinschaft Alte Drucke beim GBV im Jahre 2004/05 ausgesprochenen Empfehlungen von Mindestanforderungen an Katalogisate, die eine ausreichende Erschließung und annähernd eindeutige Identifizierbarkeit von Ausgaben und Druckvarianten gewährleisten sollen, und die GBV-Katalogisierungsrichtlinie für Alte Drucke von 2004 wurden bei der Überarbeitung der bisherigen Anwendungsregelungen der SWB-Verbunddatenbank nach ihrer Migration auf PICA berücksichtigt.