Informationen des Bibliotheksservice-Zentrums Baden-Württemberg zur SWB-Online-Fernleihe für Endnutzer
Stand: Juli 2008
Fernleihen sind nur zwischen Bibliotheken möglich. Sie können also eine Fernleihe nicht direkt bei der besitzenden Bibliothek in Auftrag geben, sondern wenden sich bitte an eine Bibliothek in Ihrer Nähe, die am Leihverkehr teilnimmt. Dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen, das gewünschte Medium zu bestellen. Das Medium wird an die Bibliothek geliefert, über die Sie es bestellt haben. Dort können Sie es auch wieder abgeben. Eine Online-Fernleihbestellung dauert i. d. R. 1-2 Wochen.
Da dieser Erfahrungsaustausch der erste dieser Art seit Einführung der Verbundübergreifenden Fernleihe ist, sprechen sich die TeilnehmerInnen dafür aus, ein solches Treffen erneut abzuhalten, wenn sich der Bedarf dazu herausstellt. Es wird vorgeschlagen, daß die Verbünde sich ggf. bei der Ausrichtung der Veranstaltung abwechseln.
Tagesordnung:
Top 0 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Top 1 Vorstellung der Teilnehmer und der Verbünde
Top 2 Bestellungen (allgemein)
Top 3 Bestellungen (online)
Top 4 Konventionelle Bestellungen
Top 5 Zeitschriften
Top 6 Buchtransport
Top 7 Bestellungen auf Altbestände
Top 8 Verschiedenens
Protokoll: Iris Erdmann
Information of the Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg for users
December 2006
If you want to order an item via interlibrary loan, please contact a local library taking part in online interlibrary loan. There you will find assistance in submitting your request. The item will be delivered to the library which ordered it for you. It can also be returned there. Usually it takes 1 to 2 weeks for the item to arrive.
Stand: 10.10.2007
Die AG Leihverkehr der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat sich auf ihrer Sitzung am 12.06.2007 für die bundesweite Einführung eines Altbestandszertifikats ausgesprochen.
Auf dem Anwendertreffen Fernleihe am 19.06.2007 informierte das BSZ über das Altbestandszertifikat, und auf dem BSZ-Kolloquium in Konstanz am 04./05.10.2007 hat Wiebke Kassel das Altbestandszertifikat ausführlich vorgestellt.
Bestände, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern (wie z. B. Altbestände), werden immer seltener in die Fernleihe gegeben. Einer der Gründe für das restriktive Ausleihverhalten der gebenden Bibliotheken dürfte die Unsicherheit sein, wie mit den ausgeliehenen Beständen in der nehmenden Bibliothek umgegangen wird. Da die Leihverkehrsordnung zu diesem Punkt keine konkreten Regelungen enthält, bleibt vieles mehr oder weniger unverbindlichen Absprachen zwischen Geber- und Nehmer-Bibliotheken überlassen. Abhilfe sollen hier konkrete Regelungen mit rechtsverbindlichen Verpflichtungserklärungen der Bibliotheksverantwortlichen schaffen (Altbestandszertifikat).
Rechtsgrundlage für die Verrechnung ist die Neufassung der LVO, die in den am Verbund beteiligten Bundesländern im Laufe des Jahres 2004 in Kraft gesetzt worden ist.
Die neue LVO sieht in § 19,3 eine Verrechnung der Entgelte bei positiver Erledigung von Online-Fernleihen vor.
In der Anl. 5 sind die entsprechenden Ausführungsbestimmungen festgehalten.
Die Online-Fernleihe verkürzt die Lieferzeiten und steigert den Kundenservice gegenüber der konventionellen Fernleihe erheblich.
Das Kuratorium des BSZ hat deshalb in seiner Sitzung am 16.12.2004 empfohlen, dass ab 01.01.2005 die Fernleihe in der Verbundregion online abgewickelt und die bisherige konventionelle Fernleihe mit Leihscheinen unter den an der Online-Fernleihe teilnehmenden Bibliotheken auf Ausnahmefälle beschränkt werden solle.
Ab dem genannten Zeitpunkt wird das BSZ die Abrechnung der anfallenden Online-Fernleihen auf der Grundlage der Leihverkehrsordnung übernehmen.